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Förderungen von LED-Flutlicht für Vereine – Lumosa GmbH
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Fußballtor

Förderungen von LED-Flutlicht für Vereine

LED-Flutlicht ist für viele Vereine eine Anschaffung, die weit oben auf der Prioritätenliste steht. Allerdings stellt sich immer die Frage nach der Finanzierung. Förderungen unterstützen die Umrüstung auf energieeffizientes LED-Flutlicht.

Förderung von LED-Flutlicht

Förderung von LED-Flutlicht für Vereine

LED-Flutlicht ist für viele Vereine eine Anschaffung, die weit oben auf der Prioritätenliste steht. Allerdings stellt sich immer die Frage nach der Finanzierung. Förderungen unterstützen die Umrüstung auf energieeffizientes LED-Flutlicht. Der Bund (z.B. ZUG des BMU), Sportbünde, Städte und Kommunen stellen Fördertöpfe bereit. Dadurch wird das emissionsarme Licht für jeden Verein bezahlbar.

Die Klimaschutzinitiativen des Staates stellen mit den Förderungen sicher, dass LED-Flutlicht für immer mehr Betreiber infrage kommt. Schon bei der Herstellung der LED-Fluter wird deutlich weniger CO2 ausgestoßen. Hinzukommt der niedrige Energieverbrauch der LED-Technologie und die damit einhergehende Energieeinsparungen. Kommunalrichtlinien, das Programm ZUG des BMU und lokale Maßnahmen zum Naturschutz lassen für Vereine nur noch einen kleinen Eigenanteil übrig. Dank der individuellen Lichtplanung von Lumosa ist das LED-Flutlicht besonders effizient und verfügt so über eine kurze Amortisationszeit. So wir auf jedem Sportplatz das bestmögliche Lichtergebnis erreicht.

Vorteile von LED-Flutlicht

Darum lohnt sich Flutlicht für Vereine auch finanziell

Nahezu jeder Verein profitiert vom Flutlicht. Wird dadurch doch das Trainieren und Spielen am Abend sowie im Herbst ermöglicht. Wer seine Sportanlage optimal auslasten und auf hohem Niveau Sport treiben will, kommt um die Beleuchtung per Flutlichtanlage kaum noch herum. Dennoch stellt sich vielen Platzbetreibern die Frage, wie die Installation oder die Umrüstung auf LED-Flutlicht finanziert werden soll.

Die gute Nachricht ist: LED-Flutlichtanlagen für die Sportplatzbeleuchtung lohnen sich auch finanziell. Denn LEDs verfügen über eine hohe Lebensdauer bei gleichzeitig geringem Stromverbrauch. Zudem können Sportstätten mit einer Flutlichtanlage stärker ausgelastet werden. Vereine bieten so mehr Sportlern eine Heimat, während gewerbliche Betreiber von Sportstätten das ganze Jahr über mit konstanten Einnahmen planen können.

Dank Förderungen ist Flutlicht auch für finanzschwache Vereine bezahlbar. Dabei kommt es nur darauf an, die Förderprogramme zu kennen und Anträge rechtzeitig zu stellen. Lumosa berät und unterstützt Betreiber von Sportstätten dabei und ermöglicht so die Finanzierung der Flutlichtanlage für den Vereinsplatz. Dank der vielfältigen Fördermöglichkeiten lassen sich sogar bis zu 85 % der Kosten einsparen – das zeigen unsere Erfahrungen aus mehr als 17 Jahren. Vereine und Kommunen müssen so nur noch einen kleinen Eigenanteil tragen. Infolge der kurzen Amortisationszeit von LEDs rechnen sich die Kosten jedoch schon nach wenigen Jahren.

FÜR VEREINE GIBT ES MEHRERE FÖRDERTÖPFE

Welche Fördermittel gibt es für die Umrüstung auf LED-Flutlicht?

In Deutschland bieten mehrere Stellen Förderprogramme an. Allgemein dienen sie der Förderung und des Sportstättenbaus der Zukunft. Darunter fällt auch die Umrüstung auf klimafreundliche LED-Fluter. Konkret können Betreiber für die Umrüstung auf Flutlicht mit LEDs auf Förderungen von folgenden Stellen hoffen:

Dennoch hat man sich auf drei Beleuchtungsklassen festgelegt, um einen einheitlichen Standard zu gewährleisten. Diese finden sowohl bei Indoor- als auch bei Outdoor-Sportarten Anwendung. Die Werte Horizontale Beleuchtungsstärke, Gleichmäßigkeit sowie Blendung der einzelnen Klassen sind jedoch von der Sportart abhängig.

Um förderfähig zu sein, muss das Flutlicht einige Kriterien erfüllen, unter anderem im Hinblick auf den Klimaschutz. Ein Kostenvoranschlag und ein Nachweis über die bestehende Flutlichtanlage müssen ebenfalls vorliegen – schließlich wird das LED-Flutlicht im Rahmen der Förderquote prozentual gefördert.

Lumosa macht es Betreibern von Sportanlagen besonders einfach. Wir entwickeln nicht nur Flutlicht, das exakt in das Anforderungsprofil der Förderprogramme fällt. Auch helfen wir als Fachplaner bei der Antragsstellung. So stellen wir sicher, dass die Finanzierung für die Umrüstung der Infrastruktur zur Sportplatzbeleuchtung auf.

Sportförderung durch das Bundesministerium für Umwelt

Die Förderungen des Bundes

Mit dem Programm ZUG (Zukunft – Umwelt – Gesellschaft) fördert das BMU Maßnahmen für den Klima- und Naturschutz. Dazu zählt auch der Bau von LED-Flutlichtanlagen, sofern diese bestimmte Voraussetzungen erfüllen. So darf das Flutlicht zum Beispiel kein Licht nach oben abstrahlen. Der ULR (Upward Light Ratio) muss also Null und die Einsparung durch das energieeffiziente LED-Flutlicht muss mindesten 50 % betragen. Hinzukommt eine Mindeslebensdauer von 50.000 Betriebsstunden. Alle Punkte werden durch die hohe Qualität der Lumosa-Leuchten sowie die individuelle Lichtplanung mit Hilfe unterschiedlicher Linsen und dem Einsatz von Blendschutz erreicht. Wir erfüllen alle Anforderung von ZUG für den Naturschutz.

Vereinen und Kommunen, die Sportanlagen betreiben, können sich um die ZUG-Förderung bewerben. Das Programm ZUG verfügt über eine Förderquote von 25 %. Ein Viertel der Kosten wird somit bereits durch den Bund gefördert. Weitere Förderungen durch Länder, Städte und Gemeinden zum Bau von Flutlichtanlagen zur Beleuchtung von Sportstätten können mit der ZUG-Förderung kombiniert werden.

Große Hoffnungen können sich Vereine auf Förderprogramme dank der Überarbeitung von Kommunalrichtlinie machen. Diese trat im Jahr 2020 in Kraft und erlaubt im Rahmen der nationalen Klimaschutzinitiative noch höhere Förderungen für die Umrüstung auf umweltfreundliches LED-Flutlicht.

Energiesparen mit LED-Flutlicht

Die Förderungen der Länder und Kommunen

Ergänzend zu den Beihilfen durch den Staat bieten auch viele Bundesländer Fördermöglichkeiten an, die die Umrüstung auf eine nachhaltige Infrastruktur mit LEDs bezahlbar machen sollen. Die Förderquoten der Länder und Kommunen belaufen sich in der Regel auf 10 bis 30 %.

Anders als bei der Zugförderung des BMU gibt es auf lokaler Ebene keine einheitlichen Standards, die besagen, ob und in welcher Höhe Flutlicht gefördert wird. Das bedeutet, dass die einzelnen Förderprogramme über ihre eigenen Bedingungen verfügen. Lumosa unterstützt Betreiber des Sportplatzes bei der Antragsstellung, sodass der Bau der LED-Flutlichtanlage realisiert werden kann.

Mitunter verfügen auch Landkreise, Städte und Gemeinden über Förderprogramme, die zum Beispiel dem Naturschutz oder der Sportförderung dienen. Das trifft jedoch nicht auf alle Kommunen zu – ob und in welcher Höhe Betreiber auf Zuschüsse hoffen können, variiert somit stark.

Förderung: Was kostet die Umrüstung des Flutlichts auf LEDs?

Im Fußball, wo Trainings und Spiele oft am Abend stattfinden, ist Flutlicht unverzichtbar. Zumindest einen Sportplatz im Ort mit adäquater Beleuchtung auszustatten, sehen daher die meisten Vereine und Kommunen als ihre Aufgabe an. Doch egal, ob es dabei um die Neuinstallation oder nur um die Umrüstung auf LEDs geht – die Kostenfrage beschäftigt alle Beteiligten.

Eine Flutlichtanlage mit LEDs ist eine Investition, die sich lohnt. Je intensiver die Nutzung des Fußballplatzes mit Beleuchtung ist, desto günstiger wird das Flutlicht. Trotz der Anschaffungskosten sparen viele Vereine und Kommunen im Vergleich zum Weiterbetrieb von Halogen-Metalldampflampen (HQI) sogar. Folgende Gründe machen dies möglich:

  • attraktive Förderungen erstatten bis zu 85 % der Kosten
  • die höhere Energieeffizienz senkt die Betriebskosten
  • Wartungsarbeiten fallen in der Regel nicht an
  • LEDs verfügen über eine 30-jährige Lebensdauer

Die Förderungen der Landessportbünde

Als dritte Säule für die Finanzierung der Installation von Beleuchtung am Sportplatz tritt der zuständige Landessportbund auf. Da jedes Bundesland über Landessportbünde der unterschiedlichen Sportarten verfügt, sind auch hier Förderungsmöglichkeiten, deren Höhe und die Antragsstellung stark unterschiedlich.

Gefördert werden von den Landessportbünden Maßnahmen zum Bau und Erhalt von Sportstätten. Meist können Anträge jährlich bis zu einem bestimmten Stichtag gestellt werden. Beachten sollten Betreiber von Sportstätten hier jedoch, dass die Landessportbünde alle Maßnahmen zum Sportstättenbau unter einer Förderungsmöglichkeit zusammenfassen. Andere Sanierungsarbeiten müssten somit zugunsten des LED-Flutlichts zurückgestellt werden. Auch die Förderquoten für Flutlichtmasten durch die Landessportbünde sind nicht einheitlich, betragen in der Regel aber zwischen 20 und 30 %.

Nachhaltigkeit bei Lumosa
Lumosa Energie Besparen Lumosatouch

Wie trägt LED-Flutlicht am Sportplatz zum Schutz der Umwelt bei?

Zahlreiche Sportfelder sind bereits mit Flutlicht ausgestattet. Dieses hat jedoch oft schon einige Jahre hinter sich gebracht, sodass an dem Klimaschutz zuträgliche LEDs bei der Installation noch nicht zu denken war. Technologien wie die Halogen-Metalldampflampen gelten als äußerst ineffizient. Schließlich wandeln sie nur einen geringen Teil der Energie in Licht um. Viele ausgediente Leuchtmittel wurden der Umwelt zuliebe bereits verboten und kommen bei der Neuinstallation von Flutlichtanlagen nicht mehr zum Einsatz.

Beleuchtung mit hohem Energieverbrauch ist mit dem Klimaschutz nicht in Einklang zu bringen. Schließlich steigt der Strombedarf kontinuierlich. In Ländern, in denen ein großer Teil des Stroms noch mit Kohle oder Erdgas produziert wird, ist das wenig nachhaltig. LEDs leisten mit dem niedrigen Stromverbrauch ihren Beitrag zum Klimaschutz. Bei zehntausenden Sportfeldern allein in Deutschland macht das beim Schutz der Umwelt einen enormen Unterschied.

Für Vereine gibt es mehrere Fördertöpfe

Wer Kann Die Förderungen Für LED-Flutlichtanlagen Beantragen?

Damit der Bau von Flutlichtmasten für die Sportplatzbeleuchtung garantiert gefördert wird, müssen Anträge rechtzeitig gestellt werden. Meist muss dies im Voraus geschehen. So kann sich der jeweilige Betreiber des Sportplatzes die Zuschüsse sichern. Lumosa als Fachplaner erstellt im Vorfeld den dafür notwendigen Kostenvoranschlag und unterstützt beim Stellen der Anträge für Zugförderung, Sportstättenförderung und Co.

Wer Betreiber des Sportplatzes ist, muss den Antrag stellen. Berechtigt sind für die meisten Programme zur Förderung der Sportplatzbeleuchtung allerdings nur öffentliche und gemeinnützige Einrichtungen. Kommunen selbst sowie Betriebe, an denen sie beteiligt sind (z.B. Stadtwerke) können ebenso wie Bildungsträger, religiöse Organisationen, öffentliche Einrichtungen und gemeinnützige Sportvereine auf Zuschüsse aus dem ZUG-Fördertopf des BMU hoffen.

Gewerbliche Betreiber gehen bei staatlichen Förderungen für den Naturschutz überwiegend leer aus. Allerdings können sie sich um anderweitige Zuschüsse bemühen. Im Rahmen der Förderberatung für Flutlichtanlagen zur Beleuchtung klärt Lumosa über die einzelnen Möglichkeiten genauer auf.